Compliance

In der FRICKE Gruppe setzen wir auf eine rechtskonforme Geschäftstätigkeit. Aus diesem Grund leben wir ein ausgeprägtes Compliance Management System.

Was versteht man unter Compliance?

Der Begriff „Compliance“ beschreibt die Erfüllung von Anforderungen und Pflichten, welche durch Gesetze an ein Unternehmen und seine Mitarbeiter gestellt werden, sowie die Einhaltung interner Richtlinien. In Unternehmen bedeutet Compliance die Gesamtheit aller Maßnahmen, die ergriffen werden, um die geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform durchzuführen und interne Richtlinien umzusetzen. Ein ausgeprägtes Compliance Management System kann Verstöße rechtzeitig aufdecken oder verhindern.

Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen und Pflichten sowie gegen interne Richtlinien können weitreichende Folgen für das Unternehmen haben. Es können Konsequenzen eintreten, die sowohl wirtschaftliche, als auch soziale Auswirkungen haben.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab dem 1. Januar 2024 unterliegt die FRICKE Group GmbH & Co. KG den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dieses Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, die Einhaltung von sozialen, ethnischen und ökologischen Verhalten in der gesamten Lieferkette zu wahren und seine Lieferanten in diesen Bereichen zu bewerten und zu überwachen.

Dokumentation

Im Folgenden finden Sie die Dokumente der FRICKE Group GmbH & Co. KG in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Diese Dokumentation ist von allen Geschäftspartnern zu beachten und umzusetzen.

Grundsatzerklärung
Beschwerdeverfahren
SCOC

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